Schön dass Du da bist.

Egal, ob Du den Führerschein fürs Auto, fürs Motorrad oder für den LKW benötigst, bei uns bist Du richtig.

Unsere (ehemalige ;)) Kundschaft schätzt an uns:

  • die freundliche und angenehme Atmosphäre in der Fahrschule
  • die kompetenten und geduldigen Fahrlehrer
  • die gute Prüfungsvorbereitung
  • die Qualität des Unterrichts
  • die Modernität der Ausbildungsmittel
  • unsere Bodenständigkeit

Wir sind ein 15 köpfiges homogenes und leistungsstarkes Team, die Arbeit macht uns Spaß.

Scroll bitte weiter, damit Du unsere Angebotspalette und weitere Informationen findest.

Sollten sich Fragen ergeben, ruf bitte bei uns an oder schau persönlich vorbei.

Wir haben Montag bis Freitag geöffnet.

Auch ein Kontakt per E-Mail ⇗ ist möglich.

 

Wir freuen uns auf Dich, als Kunde und gern auch als Mitarbeiter ⇗.

Vorteile

Dienstleistungen

  • Führerscheinseminare
  • Berufskraftfahrerausbildung & Berufskraftfahrerweiterbildung nach BKrFQG (BKF)
  • Auffrischungsfahrten
  • individueller Theorieplan
  • Wahl des Lieblingsfahrlehrers
  • Fahrzeugwahl (PKW)
  • Fahrschulinterne Vorprüfungen in Theorie und Praxis für bessere Prüfungsergebnisse
  • Pannenkurse (falls doch mal etwas passieren sollte)

PKW Ausbildung

In der Regel startet die praktische Ausbildung zum „Autoführerschein“⇗ auf unserem professionellen Fahrsimulator. Im Anschluss daran können Sie bei Ihrem Lieblingsfahrlehrer, welchen Sie in der Regel bereits im theoretischen Unterricht kennengelernt haben, die Ausbildung auf der Straße fortsetzen. Gern können Sie alternativ zwischen verschiedenen modernen Ausbildungsfahrzeugen wählen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie hinter Ihrem Zugfahrzeug der Klasse B Anhänger mit bis zu 3.500kg zulässiger Gesamtmasse führen. Es ist keine theoretische Ausbildung oder Prüfung erforderlich. Die praktische Ausbildung umfasst neben der Schulung in geschlossenen Ortschaften auch 5 UE Sonderfahren (3 Landstraße und je eine Unterrichtseinheit auf der Autobahn und in Dunkelheit) und wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen.

Mit der Schlüsselzahl 96 können Sie Ihre Fahrerlaubnisklasse B aufwerten und somit Kombinationen mit bis zu 4,25t zulässiger Gesamtmasse führen. Die dazu notwendige Fahrerschulung findet in Gruppen statt und umfasst eine theoretische Ausbildung und Gruppentraining zum Rangieren. Die Schulung wird mit einer individuellen Fahrt im Realverkehr abgeschlossen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Motorrad Ausbildung

Mit dem Führerschein der Klasse A können Sie Motorräder oder auch Trikes führen. Sind Sie bereits 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 ist ein stark vereinfachter Aufstieg bereits ab einem Alter von 20 Jahren möglich.

Andernfalls ist der Erwerb an ein Mindestalter von 24 und der Besuch einiger Theorieunterrichte, eine Theorieprüfung und eine intensive praktische Ausbildung nötig. Eine erfolgreiche Prüfungsfahrt schließt die Ausbildung ab.

Ist die Klasse A2 kürzer als zwei Jahre im Ihrem Besitzstand oder haben Sie bereits die Klasse A1? Dann erhalten Sie in der praktischen Ausbildung einen Vorteil und müssen weniger Sonderfahrten ablegen.

Die Klasse A2 können Sie ab 18 Jahren entweder als „Direkteinstieg“ oder als schnellen Aufstieg von der Klasse A1 (2 Jahre Vorbesitz) erwerben.

Damit legen Sie den Grundstein um nach 2 jähriger Erfahrung mit Maschinen begrenzter Leistung (bis 35kW – ca. 47 PS) den Aufstieg auf die Klasse A zu meistern.

Mit 16 Jahren können Sie den Führerschein der Klasse A1 erwerben und damit Leichtkrafträder bis 125cm³ Hubraum und maximal 11kW (ca. 15PS) fahren.

Das Mindestalter für die Klasse AM liegt bei nur 15 Jahren. Damit ist ein früher Einstieg in die motorisierte Mobilität möglich.

Mit Roller, Moped oder „Mopedauto“ (jeweils maximal 50cm³ und 45 km/h) unabhängig sein oder mit einem „Oldtimer“ – z.B. Simson – bis zu 60km/h schnell fahren.

 

LKW Ausbildung

Mit der Klasse C dürfen Sie Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg führen (max. 8 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz).

Sollen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg mitgeführt werden, ist die Klasse CE zusätzlich erforderlich.

Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung)

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Beinhaltet Klasse: C1

Die Klasse CE erlaubt es Ihnen Fahrzeuge der Klasse C mit schweren Anhängern zu führen.

Mit der Klasse C1 dürfen Sie Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7.500kg führen (max. 8 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz).

Sollen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg mitgeführt werden, ist die Klasse C1E zusätzlich erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen Sie mittlere LKW (3,5 bis 7,5t zulässige Gesamtmasse) mit Anhängern über 750kg zulässige Gesamtmasse kombinieren. Die Summe der zulässigen Gesamtmasse darf jedoch 12t nicht überschreiten.